zertifizierte Ernährungskurse, Ernährungsberatung und -therapie nach § 20 SGB V und § 43 SGB V und Nachsorge der Deutschen Rentenversicherung
Ernährungstherapeutische Beratung mit ärztlicher Notwendigkeitsbescheinigung wird vorwiegend für Einzelpersonen angeboten.
Dabei analysieren wir Ihre Ernährungsgewohnheiten, passen diese bei Bedarf für die Umsetzung im Alltag mit Ihrer ernährungsmitbedingten Erkrankung an.
Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen das Angebot in der Regel - kontaktieren Sie mich dazu gerne direkt oder fragen sie direkt bei ihrer Krankenkasse an.
Ich freue mich darauf Sie zu unterstützen.
Individuelle Ernährungsberatung vorwiegend für Einzelpersonen.
Dabei analysieren wir Ihre Ernährungsgewohnheiten und legen die richtigen, individuell auf Sie abgestimmten Maßnahmen fest. Gerne unterstütze ich Sie bei individuellen Fragen und in der Prävention von ernährungsmitbedingten Erkrankungen.
Individuelle Ernährungsberatung, zur Vermeidung von Fehl- und Mangelernährung und Vermeidung und Reduktion von Übergewicht bei Erwachsenen und Kinder, als Präventionsangebot bezuschusst durch die gesetzlichen Krankenkassen.
- Gesund genießen - Tag für Tag
- Kurswechsel zu weniger Gewicht
- Spielend leicht genießen
Umfang: jeweils 6 x 60 Minuten
Kontaktieren Sie mich gerne für bei Fragen oder zu Terminvereinbarung.
....mit dem InBody 770.
Weiter Informationen folgen.
unterschiedliche Formate zur: Optimierung der individuellen Ernährungs- und Gesundheitssituation praktischen Durchführung im (Arbeits-)alltag durch alltagsnahe praktische Tipps Stärkung der Motivation für eine dauerhafte Verhaltensänderung Prävention ernährungs(mit)bedingter Erkrankungen und gesundheitlicher Risikofaktoren Erhaltung und Steigerung der mentalen und physischen Leistungsfähigkeit in jedem Alter Erweiterung von Ernährungswissen und -kompetenz Vermittlung von Freude und Spaß am Thema Ernährung
Jetzt kontaktierenDie gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen die zertifizierten Präventionskurse. Je nach Krankenkassen liegt die Höhe der Bezuschussung bei bis zu 100 %. Voraussetzung für die Kostenbeteiligung nach Abschluss des Kurses ist eine regelmäßige und aktive Teilnahme an mindestens 80 % der Termine.
Bei nicht-vorliegen einer Erkrankung ist die Bezuschussung beziehungsweise die vollständige Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen je nach Kasse stark unterschiedlich.
Die individuelle Ernährungsberatung mit den Themen "Gesund genießen - Tag für Tag", "Kurswechsel zu weniger Gewicht" und "Spielend leicht genießen" werden als Präventionsangebot zur Vermeidung von Fehl- und Mangelernährung und Vermeidung und Reduktion von Übergewicht bei Erwachsenen und Kindern wird ebenfalls von den Krankenkassen bezuschusst.
Falls Sie an einer Ernährungsberatung interessiert sind informieren Sie sich gerne vorab bei ihrer Krankenkasse über die mögliche Kostenbeteiligung und kontaktieren Sie mich bezüglich der Terminvereinbarung. Gerne unterstützen ich Sie.
In der Regel bezuschussen die gesetzlichen Krankenkassen die ärztlich empfohlene Ernährungstherapie mit 5-6 Sitzungen (1 Erstegespräch, 4-5 Folgegespräche). Die Höhe der Bezuschussung ist abhängig von ihrer Krankenkasse.
Voraussetzung für die Kostenbeteiligung der Krankenkassen an der Ernährungstherapie ist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung des behandelten Arztes. Eine Vorlage zum Download finden Sie hier.
Für die Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse benötigen Sie die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung von Ihrem behandelten Arzt und einen Kostenvoranschlag für die Ernährungstherapie. Diesen erhalten Sie gerne auf Anfrage von mir. Sobald, nach der Einreichung der Unterlagen, die Kostenzusage der Krankenkasse vorliegt, stimmen wir gemeinsam ein Termin für das Erstgespräch ab.